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Pflegende Angehörige und gewinnorientierte Spitex: was das Parlament prüft — und was die Zahlen zeigen

Seit 2019 können die Leistungen einer pflegenden Angehörigen, die bei einer Spitex-Organisation angestellt ist, der obligatorischen Krankenpflegeversicherung verrechnet werden. Ein Markt ist entstanden. Sieben parlamentarische Vorstösse zwischen März 2024 und Januar 2026 nehmen ihn ins Visier, zwei Motionen sind im Nationalrat noch hängig. Die Debatte stellt gewinn- und nicht gewinnorientierte Organisationen einander gegenüber — ohne den Abstand je zu beziffern. Diese Seite beziffert ihn, über alle 1'359 Organisationen der Bundeserhebung.

Woher das Dossier kommt

Das Bundesgericht entschied am 18. April 2019 (BGE 145 V 161), dass Grundpflege durch eine pflegende Angehörige, die bei einer zugelassenen Organisation angestellt ist, der obligatorischen Krankenpflegeversicherung verrechnet werden darf. Organisationen entstanden, die allein auf diesem Modell beruhen. Laut Interpellation 25.3662 zahlten die Versicherer 2024 über 150 Millionen Franken für Leistungen pflegender Angehöriger.

Was das Parlament verlangt

Die am 27. Januar 2026 eingereichte und weiterhin hängige Motion 26.3013 verlangt vom Bundesrat zweierlei: die Kantone zu verpflichten, im Zulassungsverfahren verbindliche Qualitätskriterien für Organisationen anzuwenden, die pflegende Angehörige beschäftigen — Kriterien, die gleichermassen für die Krankenpflegeversicherung und die Restfinanzierung gelten; und den Kantonen zu erlauben, die Abrechnung solcher Leistungen auf einen oder wenige Leistungserbringer je Region zu beschränken.

Die ebenfalls hängige Motion 24.4353 zielt auf den arbeitsrechtlichen Schutz dieser Angestellten. Die fünf weiteren Vorstösse sind erledigt, zeichnen aber dieselbe Linie: eine von Kanton zu Kanton zu uneinheitliche Regelung.

Was der Bundesrat antwortet

Seine Haltung ist konstant: Die Regelung der Hilfe und Pflege zu Hause liegt nach Art. 112c Abs. 1 der Bundesverfassung bei den Kantonen. Die Instrumente bestehen aus seiner Sicht bereits — Art. 58g KVV setzt Qualitätsanforderungen, die die Kantone im Zulassungsverfahren präzisieren können, und eine differenzierte Restfinanzierung erlaubt es, ungebührlich hohe Gewinne zu vermeiden. In seinem Bericht vom 15. Oktober 2025 anerkennt er den Handlungsbedarf und richtet Empfehlungen an die Kantone.

Mit anderen Worten: Ob die Motion durchkommt oder nicht — reguliert wird auf kantonaler Ebene, über die Zulassung. Sechsundzwanzig Verfahren, sechsundzwanzig Praxen — und keine öffentliche Gesamtsicht des betroffenen Feldes. Diese Sicht hält diese Website.

Die Zahlen, die in der Debatte fehlen

Die BAG-Erhebung weist die Rechtsform jeder Organisation aus. Gruppiert man die 1'359 Organisationen nach ihrem Zweck, zeigt sich ein klares Profil — und es sagt nicht ganz das, was man vermutet.

GruppeOrganisationenErtrag / Stundedavon Kanton Stunden / KlientKlientenVZÄPersonal Tertiärstufe
Gewinnorientiert 7758624 151.3474.9 30.6 %
Ohne Erwerbszweck 51010134 70.2521412.95 40.8 %
Öffentlich-rechtlich 7411346 62.95207.512.95 41.95 %

Was diese Tabelle zeigt

⚠️ Was diese Zahlen nicht sagen. Die BAG-Erhebung weist nicht aus, welche Organisationen pflegende Angehörige beschäftigen: Diese Angabe existiert in keiner öffentlichen Statistik. Der Erwerbszweck ist ein Indikator, kein Beweis — viele gewinnorientierte Organisationen haben mit diesem Modell nichts zu tun, und der hier beobachtete Zusammenhang beschreibt eine Gruppe, nie einen Einzelfall. Keine auf dieser Website genannte Organisation wird beschuldigt. Die Zahlen stammen unbearbeitet aus der Bundeserhebung 2024.

Wo der gewinnorientierte Markt am stärksten wiegt

Anteil der gewinnorientierten Organisationen am kantonalen Total, für Kantone mit mindestens fünfzehn Organisationen.

KantonAnteil gewinnorientiertOrganisationen
Tessin 83 % (60)72
Genf 77 % (17)22
Basel-Stadt 68 % (38)56
Zürich 65 % (162)250
Aargau 63 % (76)120
Bern 63 % (118)187

Das Dossier verfolgen

Die sieben Vorstösse mit ihrem Stand am 4. September 2026. Die Links führen zu Curia Vista, der amtlichen Geschäftsdatenbank des Parlaments.

GeschäftTypTitelStand
26.3013
2026-01-27
MotionPflege durch Angehörige. Qualitätssicherung und stärkere Planungsbefugnisse im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Spitex-Organisationen Hängig — im Nationalrat traktandiert
25.4431
2025-12-02
InterpellationRegelung der Arbeitszeit von pflegenden Angehörigen, die bei Organisationen für Krankenpflege und Hilfe zuhause beschäftigt sind Erledigt
25.3662
2025-06-18
InterpellationExplodierender Markt von Spitexorganisationen für pflegende Angehörige Erledigt
25.3471
2025-05-07
InterpellationAdvanced Practice Nurses in der Spitex. Wie gewährleistet der Bundesrat Qualität und Gleichbehandlung in der Finanzierung? Stellungnahme des Bundesrates liegt vor
24.4353
2024-12-12
MotionArbeitsrechtliche Grundsätze für angestellte pflegende Angehörige Hängig — im Nationalrat traktandiert
24.4031
2024-09-26
InterpellationBetreuungs- und Pflegeleistungen zuhause ganzheitlich regeln Erledigt
24.3092
2024-03-06
PostulatSpitex. Betrugsmasche mit Seniopairs aus Osteuropa Erledigt

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Häufige Fragen

Kann eine pflegende Angehörige für die Betreuung eines Elternteils bezahlt werden?

Ja, unter einer Bedingung: Sie muss bei einer zugelassenen Spitex-Organisation angestellt sein. Das Bundesgericht entschied am 18. April 2019 (BGE 145 V 161), dass nur jene Kosten verrechnet werden dürfen, die durch Pflege von Angestellten einer solchen Organisation entstehen. Wer ohne diesen Rahmen hilft, wird von der Versicherung nicht entschädigt.

Kostet eine gewinnorientierte Organisation die Patientin mehr?

Nicht pro Stunde. Am Median trägt die Klientin 6 CHF je Stunde bei gewinnorientierten Organisationen, gegenüber 10 CHF bei nicht gewinnorientierten. Die Zahl der verrechneten Stunden je Klient ist dort aber mehr als doppelt so hoch, was die Jahressumme erhöht.

Wird das Parlament dieses Modell verbieten?

Kein Vorstoss verlangt ein Verbot. Die Motion 26.3013 verlangt verbindliche Qualitätskriterien bei der Zulassung und die Möglichkeit, die Zahl zugelassener Leistungserbringer je Region zu beschränken. Sie ist im Nationalrat hängig; der Bundesrat hält das geltende Recht für ausreichend.

Wer entscheidet, Bund oder Kanton?

Der Kanton. Der Bundesrat verweist auf Art. 112c Abs. 1 der Bundesverfassung: Die Hebel der Kantone liegen im Zulassungsverfahren und in der Restfinanzierung.

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-05 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04