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Wer zahlt die Pflege zu Hause in der Schweiz?
Wie beim Pflegeheim verteilt Art. 25a KVG die Pflege auf drei Träger. Der Unterschied: Hier liegen die Zahlen je verrechnete Stunde vor — und sie zeigen einen kleinen Eigenanteil.
Die drei Träger, beziffert
Bei einer medianen verrechneten Langzeitpflegestunde von 89 CHF zahlt die Krankenversicherung 59 CHF, Kanton oder Gemeinde 25 CHF und die Klientin 8 CHF — rund 9 %.
Die gesetzliche Obergrenze
Der Anteil der Klientin an den Pflegekosten ist bundesrechtlich auf 20 % des Höchstbeitrags begrenzt. Mehrere Kantone verlangen weniger.
Die Hilfe zu Hause — Haushalt, Mahlzeiten, Einkauf, Begleitung — ist keine Pflege im Sinne des KVG. Sie wird von der Grundversicherung nicht vergütet und bleibt zulasten der Klientin, ausser bei kantonalen Leistungen.
Wenn die Mittel nicht reichen
Ergänzungsleistungen zur AHV/IV können Krankheits- und Behinderungskosten übernehmen, auch Hilfe zu Hause.
Vor der Unterschrift prüfen
- Den Stundenansatz der Hilfe zu Hause, die nicht vergütet wird.
- Was zusätzlich verrechnet wird: Wegzeiten, Nacht- und Wochenendzuschläge.
- Die im Kanton angewandte Pflegebeteiligung.
- Die Kündigungsfrist und die Bedingungen bei einem Wechsel.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenversicherung alles?
Nein. Sie leistet einen Beitrag je Pflegestunde, nicht die Gesamtheit — rund 59 von 89 CHF im Median. Für nicht-medizinische Hilfe zahlt sie nichts.
Was bleibt bei mir hängen?
Für die Pflege ein auf 20 % des Höchstbeitrags begrenzter Anteil — rund 8 CHF je Stunde im Median. Für die Hilfe zu Hause grundsätzlich alles.
Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04